…rund um Ihren stationären Aufenthalt im Klinikum Mittweida
Allgemeine Krankenhausleistungen
Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie während eines notwendig gewordenen Krankenhausaufenthaltes Anspruch auf die sogenannten allgemeinen Krankenhausleistungen. Hierzu gehören
- die ärztliche Behandlung,
- die Krankenpflege,
- die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie
- die Verpflegung.
Die Kosten hierfür rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab.
Eigenbeteiligung/Abrechnung
Als gesetzlich versicherter Patient haben Sie laut § 39 Abs. 4 SGB V für die Dauer Ihres Aufenthaltes (höchstens jedoch 28 Tage) eine Eigenbeteiligung zu leisten. Wir sind verpflichtet, diese Zuzahlung einzuziehen und an die jeweilige Krankenkasse weiterzuleiten. Derzeit beträgt die Eigenbeteiligung 10,- Euro je angefangenen Kalendertag. Sie erhalten nach Ihrem Krankenhausaufenthalt von uns eine Rechnung, die Sie bequem binnen 14 Tagen begleichen können.
Sollten Sie zuzahlungsbefreit oder in diesem Jahr schon stationär behandelt worden sein, werden wir dies bei der Rechnungslegung in Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse selbstverständlich berücksichtigen. Legen Sie ggf. die entsprechenden Nachweise bei der Aufnahme vor.
Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie das Krankenhaustagegeld absichern. Ihr Versicherer erstattet Ihnen den gezahlten Betrag gegen Vorlage der Quittung.
Medikamente
Nehmen Sie bitte die Medikamente, die Ihnen im Krankenhaus verordnet werden, gewissenhaft ein.
Sollten Sie merken, dass Ihnen das eine oder andere Medikament nicht bekommt, sagen Sie es bitte unverzüglich dem Stationsarzt. Nur so ist ein optimaler Einsatz von Arzneimitteln gewährleistet. Um den Heilerfolg nicht zu gefährden, ist es wichtig, dass Sie ohne das Wissen der Ärzte keine zusätzlichen Mittel aus Ihrer Hausapotheke verwenden. Für Fragen rund um Ihre Heilbehandlung und Therapie stehen Ihnen unsere Stationsärzte gern zur Verfügung.
Nikotin und Alkohol
Grundsätzlich gilt: Alles was der Gesundheit schadet, hat in einem Krankenhaus keinen Platz. Raucher bitten wir, nur an den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten zu rauchen.
Auch der Genuss von Alkohol ist während Ihres Aufenthaltes nicht erwünscht. Wir bitten in Ihrem eigenen Interesse um Verständnis.
Parken
Auf unserem Krankenhausgelände stehen Parkplätze für Patienten und Besucher zur Verfügung. Wir bitten darum, die Behindertenparkplätze sowie gekennzeichnete Parkflächen (z.B. für Fußambulanz, Storchenparkplatz) entsprechend freizuhalten.
Nur wenige Schritte vom Krankenhaus entfernt finden Sie einen großen Parkplatz an der Gabelsbergerstraße. Hier ist die erste Stunde gebührenfrei, jede weitere Stunde kostet 0,50 Euro.
Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich an der Hainichener Straße sowie an allen umliegenden öffentlichen Straßen, diese sind teilweise auf drei Stunden begrenzt und kostenfrei verfügbar.
Im Krankenhausgelände gilt die StVO.
Rezeption
Unsere Rezeption ist 24 Stunden am Tag durchgängig besetzt und für Fragen aller Art die erste Anlaufstelle. Als Besucher erhalten Sie hier auch gern Auskunft darüber, auf welcher Station sich Ihr Angehöriger befindet.
Tel.: +49 3727 99 0+49 3727 99 0