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Entlassmanagement

Informationen rund um Ihre Entlassung

Sobald es Ihr Gesundheitszustand zulässt werden Sie direkt von Ihrer Station entlassen. Unsere Mitarbeiter übergeben Ihnen einen Brief für Ihren behandelnden Arzt über Ihren Krankheitsverlauf oder senden diesen kurzfristig an Ihren Arzt. Ist eine Weiterbehandlung durch den Haus- oder Facharzt notwendig, wird dies der Stationsarzt im Rahmen der Visite am Entlassungstag mit Ihnen besprechen. Hier erhalten Sie alle für Sie relevanten Informationen zur weiteren Verfahrensweise.

Bitte achten Sie bei Ihrer Entlassung auf Ihre persönlichen Sachen und hinterlegten Wertgegenstände.

Alle Informationen zum Entlassmanagement finden Sie in unserem informativen Flyer, den Sie in unserer Patientenaufnahme erhalten.


Gesetzliche Regelungen zum Entlassmanagement – Ambulant vor stationär

Wir möchten, dass unsere Patienten auch nach der Behandlung in unserem Krankenhaus eine professionelle Anschlussbehandlung erfahren. Bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit werden alle dahingehenden Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagements geplant und vorbereitet. Damit entsprechen wir einer gesetzlichen Vorgabe, die ab 1. Oktober 2017 für alle Krankenhäuser und Kliniken bindend ist.

Aus diesem Grund haben wir in unserem Haus eine Arbeitsgruppe gegründet, welche die Entscheidung getroffen hat, so wenig wie möglich Rezepte auszustellen, jedoch weiterhin alle notwendigen Medikamente für drei Tage mitzugeben. Ebenfalls werden wir den Anforderungen aus dem Entlassmanagement gerecht:

  • Medikamentenplan wird bei der Entlassung mitgegeben
  • Entlassbrief für weiterbehandelnden Arzt
  • Patient bekommt ebenfalls einen Entlassbrief übergeben
  • alle aktuelle Formulare des Entlassmanagement stehen zur Verfügung und werden genutzt

Diesbezüglich sind intern Schulungen des Personals erfolgt (Ärzte und Pflege).

Zum Hintergrund: Krankenhäuser sind vom Gesetzgeber angewiesen, den Aufenthalt von Patienten im Krankenhaus so lang wie nötig, aber auch so kurz wie möglich zu organisieren. Das bedeutet:

  • Der Gang zum weiterversorgenden Haus bzw. Facharzt oder die Überleitung in die ambulante Pflege hat weiterhin Vorrang vor der Verlängerung der Krankenhausbehandlung.
  • Durch unser Entlassmanagement möchten wir eine lückenlose Versorgung nach der Entlassung bis zum Zeitpunkt der ambulanten Weiterbehandlung organisieren.
  • Dabei können Therapie- (Physio-, Ergo-, Logopädie) und weitere Maßnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Krankenhaus veranlasst werden.
  • Unser Ziel ist es, die Patienten und Ihre Angehörigen auf dieser Basis noch besser und intensiver während Ihres Krankenhausaufenthaltes bei uns zu unterstützen und auf die Zeit nach der stationären Entlassung vorzubereiten. Unser kompetentes Sozialdienstteam steht Patienten und Angehörigen stets mit Rat und Tat zur Seite.

Für alle Fragen rund um Ihre Entlassung stehen Ihnen unsere Case-Manager*innen gern zur Verfügung.

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