Rettungsdienst
112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116117
tägl.: 00:00 - 24:00 Uhr
03727 / 99 1178
tägl.: 00:00 - 24:00 Uhr
03727 / 99 1252
Allgemeinmedizin:
Mittwoch und Freitag:
14:00 - 19:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feier- & Brückentage:
09:00 - 19:00 Uhr
Kinder- und Jugendmedizin:
Samstag / Sonntag / Feier- & Brückentage:
09:00 - 13:00 Uhr
Sie passieren den Ortseingang Mittweida und halten sich weiter geradeaus auf der Chemnitzer Straße (S201). Nach ca. 900 Metern biegen Sie rechts ab in die Hainichener Straße/Stadtring. Nach ca. 300 Metern biegen Sie an der ersten Querstraße rechts ab in die Robert-Koch-Straße. Nach etwa 50 Metern befindet sich rechts die Hauptzufahrt zum Krankenhaus.
Sie passieren den Ortseingang Mittweida und halten sich weiter auf der S201/Dresdener Straße. Nach etwa einem Kilometer biegen Sie an der ersten Ampelkreuzung links ab in die Hainichener Straße/Richtung Chemnitz. Nach ca. 300 Metern biegen Sie links ab in die Robert-Koch-Straße. Nach etwa 50 Metern finden Sie rechts die Hauptzufahrt zum Krankenhaus.
Sie passieren den Ortsteil Lauenhain und fahren die Straße des Friedens (S200) weiter geradeaus. Dann passieren Sie den Ortseingang Mittweida. Folgen Sie dem Straßenverlauf für ca. 2 km. Dann biegen Sie links ab in die Bahnhofstraße und folgen dem Stadtring für etwa 1,5 km. An der Ampelkreuzung Steinweg/Hainichener Straße biegen Sie rechts ab in die Hainichener Straße. Nach ca. 300 Metern biegen Sie links ab in die Robert-Koch-Straße. Nach etwa 50 Metern befindet sich rechts die Hauptzufahrt zum Krankenhaus.
Rund um das Klinikgelände stehen auf Grund von Baumaßnahmen derzeit nur wenige Parkplätze zur Verfügung. Wir bitten darum, die Behindertenparkplätze und gekennzeichnete Parkflächen (z.B. für Fußambulanz) entsprechend freizuhalten.
Nur wenige Schritte vom Klinikum entfernt finden Sie an der Gabelsbergerstraße einen großen, gebührenfreien Parkplatz.
Weitere kostenfreie Parkmöglichkeiten befinden sich direkt gegenüber der Klinik an der Hainichener Straße (öffentlich; 5 Stunden Zeitbegrenzung) sowie an allen umliegenden öffentlichen Straßen.
Im Krankenhausgelände gilt die StVO.